Ablauf sozialpädagogische Familienbegleitung

  • Anfrage durch auftraggebende Institution unter Angabe von Ausgangslage, Arbeitsthemen und Zielen, Umfang und Zeitplan der vorgesehenen Begleitung
  • Erstgespräch mit Beteiligten und Auftraggeberin: Klärung der Rahmenbedingungen (Ausgangslage, Ziele, Dauer und Umfang der Familienbegleitungen, Form, Ort und Zeit, Berichterstattungsmodus)
  • Im Falle einer Zuweisung durch die KESB: Festlegung von Regelungen betreffend Verbindlichkeit der Begleittermine und von allfälligen Konsequenzen bei der Nichteinhaltung, Klärung von Zuständigkeiten und Definition der Austauschpartner im jeweiligen Fall (Kita, Kindergarten, pädiatrische Fachpersonen etc.)
  • Aufbau einer Arbeitsbeziehung, gemeinsame Analyse der Familiensituation und der Problemstellungen im Erziehungsalltag, Entwicklung von Veränderungsperspektiven unter Berücksichtigung vorhandener und zu entwickelnder Ressourcen.
  • Schriftliche Festlegung von Feinzielen mit den Beteiligten nach den Prinzipien von SMART (spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch, terminiert) in Bezug auf die Unterstützungs-/Entwicklungsziele: Verhaltensweisen, Regeln oder Strukturierung des Familienalltages, Entwicklungsziele für das Kind, externe Ressourcenerschliessung für die Erweiterung des informellen/formellen Netzwerkes etc.
  • Die Zielsetzungen werden in der Alltagspraxis umgesetzt. Die Familie fühlt sich bei der Alltagsbewältigung und der Weiterentwicklung ihrer Konflikt-, Beziehungs- und/oder Erziehungskompetenzen von der Sozialpädagogischen Familienbegleitung unterstützt. Wo angezeigt, werden externe Ressourcen erschlossen.
  • Der Verlauf wird unter Mitwirkung der betroffenen Familie stetig überprüft und falls notwendig Anpassungen vorgenommen, damit die Ziele erreicht werden.

Schriftliche Berichterstattung mit Angaben zum Zielerreichungsgrad zuhanden der beteiligten Eltern und der auftraggebenden Institution, interdisziplinäre Abschlusssitzung mit der auftraggebenden Instanz.

Leistungs- und Abrechnungsmodalitäten

Der Ansatz für die Abgeltung der Dienstleistung ist gemäss KFSV Art. 22 Anhang 2 A2-1 wie folgt festgelegt:

Dienstleistung
Sozialpädagogische Familienbegleitung

Verrechenbare Leistungskategorien
Direktkontakt: CHF 130.– pro Std.
Nach- und Vorbereitung: CHF 130.– pro Std.
Reisezeit (Durchschnittswert für Strecke): CHF 130.– pro Std.

Direktkontakt

Zeitaufwände, welche einen direkten und persönlichen Kontakt (face-to-face-Gespräche, Telefonate, E-Mail, Austausch über Messengerdienste) mit der Familie oder einzelnen Familienangehörigen beinhalten, werden als Direktkontakt abgerechnet. Die Zeiterfassung erfolgt in Viertelstundeneinheiten, wobei angebrochene Viertelstunden als eine Einheit gelten. Ein Direktkontakt vor Ort dauert mindestens eine Stunde.

Fallbezogene Arbeit

Als fallbezogene Arbeit gelten alle Aufwände wie die Vor- und Nachbereitung von Gesprächen inkl. der Aktenführung und Berichterstattung, der Koordinationsaufwand mit dem Leistungsbesteller, die fallbezogene Arbeit mit dem sozialen Netzwerk sowie alle Fachaustausche, die der Qualitätssicherung dienen. Bei Leistungsende darf die fallbezogene Arbeit maximal 50% der geleisteten Stunden im Direktkontakt betragen.
Die 50%-Regelung gilt nicht bei ungeplanten Abbrüchen (einseitiger Entscheid) während der ersten drei Monate oder bei indizierten Kurzeinsätzen von maximal drei Monaten.

Reisezeit

Der Firmensitz von familycare köniz gilt als Ausgangspunkt für die Berechnung der Reisezeit zum jeweiligen Begleitort.

Kosten für Dolmetschende

Gemäss Kantonalem Jugendamt können bei Bedarf interkulturelle Dolmetschende in Anspruch genommen und den Leistungsbestellenden in Rechnung gestellt werden, sofern die interkulturell Dolmetschenden über ein Zertifikat INTERPRET verfügen.

Allgemeines

  • Es finden in der Regel keine Einsätze an Sonn- und Feiertagen oder nach 20 Uhr statt.
  • Termine, die unentschuldigt nicht eingehalten oder weniger als 24 Stunden vor dem Treffen abgesagt werden, müssen mit der geplanten Einsatzzeit verrechnet werden.
  • Die Leistungsstunden werden den drei Kategorien gemäss (Direktkontakt, fallbezogene Arbeit und Reisezeit inkl. Fahrspesen) pro Kalendermonat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.