Ablauf

  • Anfrage durch auftraggebende Institution unter Angabe von Zielen, Umfang und Zeitplan der vorgesehenen Begleitung
  • Erstgespräch mit Beteiligten und Auftraggeberin: Klärung der Rahmenbedingungen (Ziele, Dauer, Form, Ort und Zeit, Berichterstattungsmodus), Festlegung von Regelungen betreffend Pünktlichkeit, rechtzeitige Information bei Terminänderungen und Konsequenten bei Nicht-einhaltung der Termine
  • Durchführung der Übergaben und Verlaufserfassung
  • Einschätzung Verlauf im Hinblick auf das zu erreichende Ziel der konfliktfreien Übergaben aus Sicht aller Beteiligten
  • Schriftliche Berichterstattung mit Angaben zum Zielerreichungsgrad zuhanden der beteiligten Eltern und der auftraggebenden Institution

Leistungs- und Abrechnungsmodalitäten

Der Ansatz für die Abgeltung der Dienstleistung ist gemäss KFSV Art. 22 Anhang 2 A2-1 wie folgt festgelegt:

Dienstleistung
Begleitete Kindesübergabe bei Besuchsrechtswahrnehmungen

Verrechenbare Leistungskategorien
Übergabe: CHF 124.– pauschal

Übergabe

Die begleitete Übergabe wird mit einer Pauschale pro Besuch abgegolten. Darin einberechnet sind allfällige sozialpädagogische Interventionen und die fallbezogene Arbeitszeit.

Allgemeines

  • Es finden in der Regel keine Einsätze an Sonn- und Feiertagen oder nach 20 Uhr statt.
  • Termine, die unentschuldigt nicht eingehalten oder weniger als 24 Stunden vor dem Treffen abgesagt werden, müssen mit der geplanten Einsatzzeit verrechnet werden.
  • Die Leistungen werden pro Kalendermonat nach Aufwand ausgewiesen und in Rechnung gestellt.