Ablauf
- Anfrage durch auftraggebende Institution unter Angabe von Zielen, Umfang und Zeitplan der vorgesehenen Begleitung
- Erstgespräch mit Beteiligten und Auftraggeberin: Klärung der Rahmenbedingungen (Ziele, Dauer, Form, Ort und Zeit, Berichterstattungsmodus), Festlegung von Regelungen betreffend Pünktlichkeit, rechtzeitige Information bei Terminänderungen und Konsequenten bei Nicht-einhaltung der Termine
- Durchführung der Übergaben und Verlaufserfassung
- Einschätzung Verlauf im Hinblick auf das zu erreichende Ziel der konfliktfreien Übergaben aus Sicht aller Beteiligten
- Schriftliche Berichterstattung mit Angaben zum Zielerreichungsgrad zuhanden der beteiligten Eltern und der auftraggebenden Institution
Leistungs- und Abrechnungsmodalitäten
Der Ansatz für die Abgeltung der Dienstleistung ist gemäss KFSV Art. 22 Anhang 2 A2-1 wie folgt festgelegt:
Dienstleistung
Begleitete Kindesübergabe bei Besuchsrechtswahrnehmungen
Verrechenbare Leistungskategorien
Übergabe: CHF 124.– pauschal
Übergabe
Die begleitete Übergabe wird mit einer Pauschale pro Besuch abgegolten. Darin einberechnet sind allfällige sozialpädagogische Interventionen und die fallbezogene Arbeitszeit.
Allgemeines
- Es finden in der Regel keine Einsätze an Sonn- und Feiertagen oder nach 20 Uhr statt.
- Termine, die unentschuldigt nicht eingehalten oder weniger als 24 Stunden vor dem Treffen abgesagt werden, müssen mit der geplanten Einsatzzeit verrechnet werden.
- Die Leistungen werden pro Kalendermonat nach Aufwand ausgewiesen und in Rechnung gestellt.